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Schwerpunktseminararbeiten

Die Schwerpunktarbeiten werden immer am Ende des jeweiligen Semesters geschrieben. Das heißt, die Themenausgabe für das Sommersemester erfolgt im Juli, am ersten Montag nach Vorlesungsende, das Schwerpunktseminar findet dann Ende September statt.

Im Wintersemester werden die Schwerpunktthemen im Februar, also am Montag nach Vorlesungsende ausgegeben, und das Schwerpunktseminar findet Ende März statt.

Allgemeine Hinweise / FAQ

Formalia für schriftliche Arbeiten

Für sämtliche schriftliche Arbeiten (Übungshausarbeit, Vorbereitungsseminar, Seminararbeit im Schwerpunkt) des Instituts gelten vorbehaltlich abweichender Angaben die folgenden Formalia. Beachten Sie bitte unbedingt die Limitierung des Bearbeitungsumfanges bei den verschiedenen Hausarbeiten (z. B. kleine Zwischenprüfungshausarbeit: 10 Seiten (zzgl. Deckblatt, Sachverhalt, Gliederung und Literaturverzeichnis)!


*** Hinweis ***

Abweichende Angaben sind solche, die Prof. Dr. Ehricke in Vorlesungen und/oder Vorbesprechungen macht. Diese gehen den grundsätzlich geltenden Formalia vor.

 

*** Hinweis ***

Bitte erkundigen Sie sich im Hinblick auf die Haus- und Seminararbeiten in der geltenden Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät oder informieren sich beim Prüfungsamt über die Form, in der die schriftlichen Arbeiten bei uns vorgelegt werden müssen. 

Die Studien- und Prüfungsordnung finden Sie auf den Seiten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bzw. unter folgendem Link.

Hiernach müssen Haus- und Seminararbeiten in schriftlicher Form sowie elektronischer Form auf einem physischen Datenträger vorgelegt werden (§ 12 Abs. 7 S. 1), wobei die gesamte häusliche Arbeit als nicht innerhalb der Frist abgegeben gilt, auch wenn sie nur in einer Form nicht fristgemäß abgegeben wird (§ 16 Abs. 3 S. 3). 

 

Remonstrationshinweise

Bei allen Remonstrationen (außer Schwerpunktseminararbeiten) bitten wir folgende Remonstrationshinweise zu beachten!