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Beihilfenrecht

 

Tätigkeiten des Instituts

Der Tätigkeitsbereich des Instituts für Europäisches Wirtschaftsrecht ist nicht auf Veröffentlichungen und Vorlesungsveranstaltungen beschränkt. In Fragen des Beihilfenrechts ist das Institut Ansprechpartner für Behörden, Ministerien des Bundes und der Länder, Gerichte, Unternehmen und Verbände.

 

1. Gutachten

Das Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht wird von öffentlichen Auftraggebern wie den Ministerien des Bundes und der Länder, Kommissionen des Deutschen Bundestages, auswärtigen Regierungen sowie Verbänden mit Gutachten und gutachterlichen Stellungnahmen zu wettbewerbsrechtlichen Fragestellungen beauftragt.

 

2. Bibliothek

Für die wissenschaftliche Bearbeitung des Europäischen Gesellschaftsrechts sowie Wettbewerbsrechts, des Beihilfen- und Vergaberechts ist ein umfangreicher Bestand an Fachliteratur unentbehrlich. Deshalb hat das Institut für Europäisches Wirtschaftsrecht eine umfangreiche Bibliothek zu allen Themenbereichen des Europäischen Wirtschaftsrechts aufgebaut. Dazu gehören insbesondere alle für diesen Bereich relevanten Zeitschriften, Entscheidungssammlungen und Kommentare. Der Literaturbestand wird fortlaufend aktualisiert. Die Bibliothek steht während der Öffnungszeiten des Instituts (montags bis freitags von 9.00 bis 17.00 Uhr) als Präsenzbibliothek zur Verfügung und es besteht die Möglichkeit, Kopien anzufertigen.

 

3. Lehre und Dissertationen

Für interessierte Studenten werden Vorlesungen und Seminare mit wirtschafts- und wettbewerbsrechtlichen Themen angeboten, in denen im Rahmen der universitären Ausbildung Seminarscheine erworben werden können. Besondere Aufmerksamkeit widmet das Institut der vertieften wissenschaftlichen Behandlung wettbewerbsrechtlicher Probleme in Dissertationen. Die Möglichkeit der Promotion wird den wissenschaftlichen Mitarbeitern und Hilfskräften des Instituts, sowie wettbewerbsrechtlich interessierten Dritten geboten.