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Promotion

Voraussetzung für eine Promotionsbetreuung ist der Abschluss des Ersten oder Zweiten Staatsexamens mit mindestens befriedigend (im oberen Bereich) sowie das Einreichen einer aussagekräftigen Bewerbungsmappe, die folgende Inhalte aufführen soll:

  • einen tabellarischen Lebenslauf
  • alle Zeugniskopien und Nachweise beginnend beim Abitur
  • Themenbereich und Schwerpunkt der wissenschaftlichen Arbeit
  • Abgeschlossene Dissertationen

Weiterführende Informationen zur Promotion: Rechtswissenschaftliche Fakultät


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