Promotion
Voraussetzung für eine Promotionsbetreuung ist der Abschluss des Ersten oder Zweiten Staatsexamens mit mindestens befriedigend (im oberen Bereich) sowie das Einreichen einer aussagekräftigen Bewerbungsmappe, die folgende Inhalte aufführen soll:
- einen tabellarischen Lebenslauf
- alle Zeugniskopien und Nachweise beginnend beim Abitur
- Themenbereich und Schwerpunkt der wissenschaftlichen Arbeit
- Abgeschlossene Dissertationen
Weiterführende Informationen zur Promotion: Rechtswissenschaftliche Fakultät