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Sommersemester 2020

Vorbereitungsseminar zum Energierecht

Im Vorbereitungsseminar zum Energierecht wird es thematisch um das derzeit hochaktuelle Thema der Stromspeicherung gehen. Die Speicherung von Strom wird mittlerweile als das zentrale Element für die Verwirklichung der sog. „Energiewende“ angesehen. Hintergrund ist, dass aufgrund der Besonderheiten von Strom und der Erfordernisse, die Stromnetze stellen, im wesentlich immer ein Gleichgewicht von erzeugtem und verbrauchtem Strom bestehen muss. Mit dem Wechsel von fossilen Energieträgern und Kernkraft auf erneuerbare Energieträger lässt sich dieses Gleichgewicht oft nur selten herstellen. Wind und Sonne – als die beiden in Deutschland wichtigsten erneuerbaren Energieträger – wehen bzw. scheinen nicht jeden Tag an jedem Ort in Deutschland 24 Stunden beständig. Will man die Erzeugungslücken nicht mit Strom aus fossilen Energieträgern schließen, bietet es sich an, etwaige Überkapazitäten an aus Sonne und Wind tagsüber produzierten Strom zu speichern, um diesen dann abends und nachts – je nach Bedarf aus dem Speicher wieder in die Netze einzuspeisen. Obwohl Speicher im Grundsatz nur eine Methode der Bevorratung sind, ergeben sich eine Vielzahl spannender Probleme, wenn es um die rechtlichen Bezüge von Stromspeichern geht. Dabei ist nicht nur problematisch, wie der Vorgang des Speicherns von Strom als solcher rechtlich zu bewerten ist und welche rechtlichen Anforderungen an den Betreiber eines Speichers zu stellen sind. Vielmehr geht es ebenso um die rechtliche Behandlung der Interessen derjenigen, die Strom speichern und später wieder nutzen möchten. Das Thema der Stromspeicher ist allerdings keineswegs etwas nur für „Energierechtsspezialisten“. Bezüge geben sich ganz besonders zum Vertragsrecht, zum Kaufrecht, zum Mietrecht und zum Sachenrecht. Aus der Perspektive des Energierechts und des Wirtschaftsrechts wird diskutiert, wie im derzeitigen oder im zukünftigen Gefüge des Energierechts Anreize geschaffen werden können, die Errichtung und den Betrieb von Stromspeichern attraktiv zu machen, um damit auch die Entwicklung neuerer und leistungsfähigerer Stromspeicher zu fördern.

Voraussetzung zur Teilnahme an dem Vorbereitungsseminar ist das Interesse an einem, an der Universität oft nur am Rande gelehrten, in der Praxis jedoch extrem bedeutungsvollen Rechtsgebiet. Vorkenntnisse im Energierecht sind nicht erforderlich! Erwünscht werden jedoch Spaß an einer (sachlichen) Auseinandersetzung mit einem meist sehr kontrovers diskutierten und häufig sehr emotional beladenen Thema und ein Interesse daran, die Grundlagen des wissenschaftlichen Arbeitens kennenzulernen.

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer an dem Vorbereitungsseminar muss zu einem Thema aus dem Bereich der Stromspeicher eine Seminararbeit anfertigen und im Rahmen der geblockten Sitzungen einen Vortrag zu ihrem/seinem Thema zu halten sowie nach Kräften zu den sich im Anschluss an die übrigen Referate ergebenden Diskussionen beitragen.

Das Vorbereitungsseminar findet geblockt am 02./03.07.2020 von 10 bis 16 Uhr im Raum 0.103 in Zollstock statt. 
Am 06.04.2020 werden die Themen an alle verbindlich angemeldeten Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgegeben. Etwaig bestehende Fragen können gern an die folgende Adresse gerichtet werden: Sekretariat-EuWiR@uni-koeln.de.