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Sommersemester 2022

Vorbereitungsseminar zum Bergrecht

Das Bergrecht gehört zu den fast vollkommen unbekannten Gebieten des deutschen Rechts. Zu Unrecht! Gerade in NRW spielt das Bergrecht eine ganz erhebliche Rolle, wobei sich die Sachverhalte, die hauptsächlich von bergrechtlichen Regelungen erfasst werden, deutlich geändert haben. Waren früher Probleme des Bergrechts meist mit Sachverhalten des unterirdischen Abbaus von Kohle verbunden, geht es heute vielfach um Fragen, die mit der Nutzung des unterirdischen Raums für Lager- und Speicherstätten und mit der Gewinnung von anderen Energieträgern als Kohle zu tun haben. Viele grundlegende Fragen aus dem Bergrecht sind sehr eng mit dem Sachenrecht, dem Recht der unerlaubten Handlung und dem Schadensrecht verbunden, so dass die Beschäftigung mit bergrechtlichen Themen – soweit es die zivilrechtliche Perspektive angeht – immer wieder starke Berührungen zum Bürgerlichen Recht hat. In dem Vorbereitungsseminar soll auf der Grundlage von Referaten zu aktuellen und grundlegenden Themen des Bergrechts und deren eingehende Diskussion eine Annäherung an einen Rechtsstoff erfolgen, der zwar unbekannt und an der Universität kaum vermittelt wird, der aber ideal ist, um als Anfänger sich dem wissenschaftlichen Arbeiten und der dazu erforderlichen Methoden zu nähern. Es werden keine Kenntnisse im Bergrecht vorausgesetzt. Erwünscht ist allerdings die Bereitschaft, sich mit diesem Rechtsgebiet auseinanderzusetzen und aktiv an den Diskussionen teilzunehmen.

Als Themen für Referate sind vorgesehen: Die unterirdische Speicherung von CO2 / Die Bergschadensvermutung / Unterlassungsansprüche gegen Bergbauvorhaben / Die Erstreckung des Bergschadensrechts auf den Oberflächenbergbau / Die bergrechtliche Behandlung von unterirdischen Speichern von Energie / Geothermie und Bergrecht / Der vertikale „Nachbar“ / Die Rechte des Grundstückseigentümers bei der Gewinnung von Bodenschätzen / Rechtsnatur von Bodenschätzen / Der Erwerb von Bodenschätzen / Fracking und Bergrecht / Das Bergwerkseigentum / Eigentumsschutz im Bergrecht / Bergrechtliche Probleme des Kohleausstiegs / Haftungsfragen bei der Durchführung von Bohrungen in das Erdreich / Einstandspflichten für die „Ewigkeitskosten“.