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Sommersemester 2023

Vorbereitungsseminar zum Energierecht

Das Energierecht ist mittlerweile Bestandteil des Kernbereichs des deutschen Rechts. Es erfasst alle Rechtsfragen, die mit leitungsgebundener Energie zusammenhängen. Energierecht stellt dabei allerdings eine so genannte Querschnittsmaterie dar. Das bedeutet, dass unter dem Dach des Begriffes Energierecht sowohl zivilrechtliche - vor allem wirtschaftsrechtliche, wettbewerbsrechtliche und regulierungsrechtliche - als auch öffentlich-rechtliche und europarechtliche Regelungen zusammengefasst sind. In dem Vorbereitungsseminar sollen sowohl grundlegende als auch ganz aktuelle Fragen des Energierechts behandelt werden. Dazu werden am Anfang des Semesters Themen für Seminararbeiten ausgegeben. Die Themenpalette reicht von den „klassischen“ rechtlichen Problemen der Versorgung mit Energie und des Energiehandels über die Rechtsfragen in Zusammenhang mit Energie, die aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden, bis hin zu rechtlichen Problemen der Speicherung von Strom und Gas.

Es werden keine energierechtlichen Vorkenntnisse erwartet; die Teilnahme an der Vorlesung Energierecht (montags 17.45-19.45) ist jedoch erwünscht. Zudem ist ein Interesse an wirtschaftsrechtlichen Fragen und Problemstellungen zweckdienlich.

Am Beginn des Seminars werden in mehreren Sitzungen die Grundkenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens vermittelt.

Die Vorträge zu den Seminarausarbeitungen werden geblockt gehalten und diskutiert.